Bundestag beschließt Verbesserungen bei der Beratung von Spätabtreibenden
Der Deutsche Bundestag hat am 13. Mai die Regelungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu Abtreibungen nach der 23. Woche präzisiert. Der Kompromiss von 1995 hatte die Lage von Frauen, die durch eine vorgeburtliche Untersuchung von einer eingetretenen oder wahrscheinlichen Behinderung des Kindes erfahren, im unklaren gelassen.
Text



